JuraForum.de > Urteile > BGH > Beschluss vom 08.05.1998, Aktenzeichen: BLw 42/97
| Leitsatz: | GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 10 a) Eine Genehmigung unter Auflagen ist nur zulässig, wenn damit ein Versagungsgrund ausgeräumt werden kann; ohne Versagungsgrund ist für eine Auflage kein Raum. b) Bei der Veräußerung einer landwirtschaftlichen Besitzung an einen Nichtlandwirt bleibt das Kaufinteresse derjenigen Landwirte außer Betracht, die nur einzelne Parzellen oder die Ländereien ohne die Hofstelle erwerben möchten. Dieser Grundsatz gilt auch im Beitrittsgebiet. BGH, Beschl. v. 8. Mai 1998 - BLw 42/97 - OLG Dresden AG Chemnitz |
| Rechtsgebiete: | GrdstVG |
| Vorschriften: | GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrdstVG § 10, |
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