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JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 07.11.2006, Aktenzeichen: KVR 39/05 



BGH – Aktenzeichen: KVR 39/05

Beschluss vom 07.11.2006


Leitsatz:1. Ob zwei Gesellschafter, die nur gemeinsam die für eine Beschlussfassung in der Gesellschaft erforderliche Mehrheit erreichen können, derart zusammenwirken, dass sie gemeinsam einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben können, ist unter Würdigung der konkreten Interessen der beteiligten Gesellschafter und ihrer internen Aufgabenverteilung anhand einer umfassenden Prüfung des Einzelfalles zu bestimmen.

2. Ein Zusammenwirken wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass für den Fall von Meinungsverschiedenheiten in der Satzung des Unternehmens der Stichentscheid eines unabhängigen Dritten vorgesehen ist.
Rechtsgebiete:GWB
Vorschriften:GWB § 36 Abs. 2 Satz 2,
Verfahrensgang:OLG Düsseldorf VI - Kart 14/04 (V) vom 06.10.2004

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