( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 07.10.1997, Aktenzeichen: KVR 14/96 



BGH – Aktenzeichen: KVR 14/96

Beschluss vom 07.10.1997


Leitsatz:Selektive Exklusivität

EG-Vertrag Art. 88; VO Nr. 17/62 Art. 9 Abs. 3; GWB § 47

a) Die Zuständigkeit des Bundeskartellamts für die Anwendung von Art. 85 Abs. 1 EGV ist nicht auf reine Inlandssachverhalte beschränkt. Sie ist jedenfalls auch dann gegeben, wenn sich die Wettbewerbsbeschränkung schwerpunktmäßig im Inland auswirkt und die EG-Kommission im Hinblick auf die dezentrale Zuständigkeit von der Einleitung eines Verfahrens absieht.

b) Erläßt die nationale Kartellbehörde eine auf Art. 85 Abs. 1 EGV gestützte Untersagungsverfügung, zwingt ein erst während des gerichtlichen Verfahrens bei der EG-Kommission gestellter Antrag auf Erteilung eines Negativattests oder einer Einzelfreistellung nicht notwendig zu einer Aussetzung des Verfahrens.

EG-Vertrag Art. 85 Abs. 1 und 3

Zur EG-kartellrechtlichen Beurteilung einer in einem Bettenbuchungsvertrag eines Reiseveranstalters enthaltenen Klausel, durch die der Hotelier verpflichtet wird, einzelnen namentlich genannten Mitbewerbern des Veranstalters kein Bettenkontingent zur Verfügung zu stellen.

BGH, Beschl. v. 7. Oktober 1997 - KVR 14/96 -
Kammergericht
Rechtsgebiete:EG-Vertrag, VO, GWB
Vorschriften:EG-Vertrag Art. 88, VO Nr. 17/62 Art. 9 Abs. 3, GWB § 47,

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Beschluss vom 07.10.1997, Aktenzeichen: KVR 14/96 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-beschluss-vom-07-10-1997-az-kvr-1496

"BGH - 07.10.1997, KVR 14/96" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN