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JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 05.10.2004, Aktenzeichen: KVR 14/03 



BGH – Aktenzeichen: KVR 14/03

Beschluss vom 05.10.2004


Leitsatz:Der räumlich relevante Markt im Sinne der Zusammenschlußkontrolle nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist nach ökonomischen Gesichtspunkten abzugrenzen. Dieser Markt ist daher nicht notwendig auf den Geltungsbereich des Gesetzes beschränkt (Aufgabe von BGHZ 131, 107 - Backofenmarkt). Hat ein Unternehmen auf dem in dieser Weise abgegrenzten Markt eine beherrschende Stellung, kommt ihm auch in jedem Teilgebiet dieses Marktes eine beherrschende Stellung zu.
Rechtsgebiete:GWB
Vorschriften:GWB § 19 Abs. 2, GWB § 36 Abs. 1, GWB § 130 Abs. 2,
Verfahrensgang:OLG Düsseldorf vom 30.04.2003

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