JuraForum.de > Urteile > BGH > Beschluss vom 05.07.2001, Aktenzeichen: I ZB 8/99
| Leitsatz: | a) Die Eintragungshindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG stehen der Eintragung einer Marke auch dann entgegen, wenn das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen einen weiten Waren- oder Dienstleistungsoberbegriff enthält, für den zwar weder das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft der Marke noch ein Freihaltungsbedürfnis als Sachangabe i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG feststellbar ist, dem jedoch auch Waren oder Dienstleistungen unterfallen, für den diese Voraussetzungen gegeben sind. b) Zur Frage eines Freihaltungsbedürfnisses an der Buchstabenfolge "AC" bezüglich der Waren "Vitaminpräparate". |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Vorschriften: | MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2, |
| Verfahrensgang: | Bundespatentgericht |
Um den Volltext vom BGH – Beschluss vom 05.07.2001, Aktenzeichen: I ZB 8/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"BGH - 05.07.2001, I ZB 8/99" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum