JuraForum.de > Urteile > BGH > Beschluss vom 01.06.2005, Aktenzeichen: XII ZR 275/02
| Leitsatz: | a) Erweist sich die in einer Nichtzulassungsbeschwerde erhobene Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs als begründet, kann das Revisionsgericht in dem der Nichtzulassungsbeschwerde stattgebenden Beschluß, mit dem die Revision zugelassen wird, das Berufungsurteil aufheben und den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverweisen. b) Zu den Anforderungen an die Pflicht zur Substantiierung des unter Beweis gestellten Parteivorbringens. c) Zur Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch ein Übergehen von substantiiertem Sachvortrag mit Beweisangebot. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 286 E, ZPO § 544 Abs. 7, |
| Verfahrensgang: | OLG Schleswig vom 23.09.2002 LG Lübeck |
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