( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 01.06.2005, Aktenzeichen: XII ZR 275/02 



BGH – Aktenzeichen: XII ZR 275/02

Beschluss vom 01.06.2005


Leitsatz:a) Erweist sich die in einer Nichtzulassungsbeschwerde erhobene Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs als begründet, kann das Revisionsgericht in dem der Nichtzulassungsbeschwerde stattgebenden Beschluß, mit dem die Revision zugelassen wird, das Berufungsurteil aufheben und den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverweisen.

b) Zu den Anforderungen an die Pflicht zur Substantiierung des unter Beweis gestellten Parteivorbringens.

c) Zur Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch ein Übergehen von substantiiertem Sachvortrag mit Beweisangebot.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 286 E, ZPO § 544 Abs. 7,
Verfahrensgang:OLG Schleswig vom 23.09.2002
LG Lübeck

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Beschluss vom 01.06.2005, Aktenzeichen: XII ZR 275/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-beschluss-vom-01-06-2005-az-xii-zr-27502

"BGH - 01.06.2005, XII ZR 275/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN