JuraForum.de > Urteile > BGH > Beschluss vom 01.02.2007, Aktenzeichen: IX ZR 178/05
| Leitsatz: | a) Der Anspruch auf Prozesskostenerstattung gehört zur Insolvenzmasse, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht wurde. b) Es ist ausschließlich Sache des Insolvenzverwalters darüber zu befinden, ob ein zur Insolvenzmasse gehörender Gegenstand im Wege der Freigabe aus dem Insolvenzbeschlag gelöst und wieder der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners unterstellt wird. |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Vorschriften: | InsO § 35, InsO § 36 Abs. 1 Satz 2, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg 327 O 37/05 vom 18.03.2005 OLG Hamburg 9 U 82/05 vom 13.09.2005 |
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"BGH - 01.02.2007, IX ZR 178/05" © JuraForum.de — 2003-2012
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