JuraForum.de > Urteile > Bundesfinanzhof > Verkündungsdatum > 08 / 2008
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| Rechtsgebiete: | EStG |
| Schlagworte: | Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden können - Begriffe "Ortsüblich" und "Ort" - Feststellungslast für die ortsüblichen Vermietungszeiten |
| Leitsatz: | Wird eine Ferienwohnung nicht durchweg im ganzen Jahr an wechselnde Feriengäste vermietet und können ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden, ist ihr Vermieten mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar, so dass die Einkünfteerzielungsabsicht durch eine Prognose überprüft werden muss (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02, BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388). |
| Volltext: BFH - Urteil, IX R 39/07 | |
| Rechtsgebiete: | VO Nr. 615/98 |
| Schlagworte: | Kürzung der Ausfuhrerstattung als zusätzliche Sanktion bei Verenden von Tieren während des Transports - Risiko der Unaufklärbarkeit der tatsächlichen Voraussetzungen eines gesetzlichen Tatbestandes - Verletzung der Mitwirkungspflicht im Ausfuhrverfahren durch fehlende Beweisvorsorge |
| Leitsatz: | 1. Eine bei der Ausfuhr lebender Rinder zu gewährende Ausfuhrerstattung ist wegen Verendens von mehr als fünf Tieren infolge nicht tierschutzgerechter Durchführung eines aus mehreren Ausfuhranmeldungen bestehenden Sammeltransports nur dann um den Betrag weiter zu kürzen, der für die während des Transports verendeten Tiere nicht gezahlt wird, wenn jene Tiere zu den mit der betreffenden Ausfuhranmeldung angemeldeten Tieren gehörten. 2. Die materielle Feststellungslast hierfür trägt unbeschadet einer Pflicht des Ausführers zur Beweisvorsorge das HZA. |
| Volltext: BFH - Urteil, VII R 54/06 | |
| Rechtsgebiete: | EStG 1990/1997 |
| Schlagworte: | Einstufung einer Mindestzeitrente als Leibrente - Rentenzahlungen als Gegenleistung für einen Grundstückserwerb |
| Leitsatz: | Muss der Steuerpflichtige als Kaufpreis für ein vermietetes Grundstück eine Rente auf Lebenszeit des Verkäufers leisten, so kann er nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 2 i.V.m. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG 1990/1997 (jetzt: § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG) auch dann nur den Ertragsanteil als Werbungskosten absetzen, wenn die Vertragsparteien eine Mindestlaufzeit der Rente vereinbart haben, diese aber kürzer ist als die durchschnittliche Lebensdauer des Bezugsberechtigten. |
| Volltext: BFH - Urteil, IX R 56/07 | |
| Rechtsgebiete: | AO, InsO, BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Steuerhinterziehung ist keine die Restschuldbefreiung ausschließende vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung i.S. des § 302 Nr. 1 InsO - Zweck des § 370 AO - Zur Versagung der Restschuldbefreiung führende Gründe sind abschließend benannt |
| Leitsatz: | 1. Eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) ist keine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung i.S. des § 302 Nr. 1 InsO. 2. § 370 AO ist kein Schutzgesetz i.S. des § 823 Abs. 2 BGB. |
| Volltext: BFH - Urteil, VII R 6/07 | |
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"Bundesfinanzhof - Entscheidungen 08 / 2008 - Seite 25" © JuraForum.de — 2003-2012
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