JuraForum.de > Urteile > Bundesfinanzhof > Verkündungsdatum > 04 / 2008
Insgesamt sind 258 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:
| Rechtsgebiete: | KStG |
| Schlagworte: | Verdeckte Gewinnausschüttung bei irrtümlicher Annahme einer Leistungspflicht - Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung - Aktivierung bestrittener Forderungen - Prüfung des Ablaufs einer Rechtsmittelbegründungsfrist durch Prozessbevollmächtigten - Zurechnung des Verschuldens eines Unterbevollmächtigten - Anschlussrevision als prozessualer Antrag - kein Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Anschlussrevision bei Festsetzung einer zu niedrigen Steuer |
| Leitsatz: | Leistet der Geschäftsführer einer GmbH in der irrtümlichen Annahme einer vertraglichen Leistungspflicht eine Zahlung an einen vormaligen Gesellschafter, liegt hierin jedenfalls dann eine vGA, wenn die Begründung der nach der Vorstellung des Geschäftsführers bestehenden Leistungspflicht als vGA zu beurteilen wäre. |
| Volltext: BFH - Urteil, I R 67/06 | |
| Rechtsgebiete: | FGO, GKG |
| Volltext: BFH - Beschluss, I B 36/08 | |
| Rechtsgebiete: | EStG, AO |
| Schlagworte: | Anteilige stille Reserven eines betrieblich genutzten Raumes im Einfamilienhaus von Eheleuten, die Miteigentümer sind, erhöhen den Veräußerungsgewinn eines der Ehegatten nur zur Hälfte - Voraussetzungen für Eigenbesitz - Zu erwartende Nutzungsvorteile |
| Leitsatz: | Nutzt ein Ehegatte einen Kellerraum des im Miteigentum der Eheleute stehenden Einfamilienhauses als Lagerraum für seine Arztpraxis, so erhöhen die anteilig auf diesen Raum entfallenden stillen Reserven bei Veräußerung der Praxis nur zur Hälfte den Veräußerungsgewinn, und zwar auch dann, wenn der nutzende Ehegatte alle Kosten für diesen Raum als Betriebsausgaben abgezogen hatte. |
| Volltext: BFH - Urteil, VIII R 98/04 | |
| Rechtsgebiete: | EStG, AO, FGO, GG |
| Schlagworte: | Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen wegen fehlender Steuerbescheinigung - Unzulässigkeit von Blanko-Steuerbescheinigungen - Entscheidung über Verfahrensrüge ohne Begründung - Unterbrechung des Revisionsverfahrens - Anrechnungsverfügung als Verwaltungsakt - Revisibilität der Würdigung einer Einlassung als Schutzbehauptung |
| Leitsatz: | 1. War der Steuerpflichtige nicht im Besitz einer Kapitalertragsteuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 EStG, so konnte eine Anrechnung der --eventuell-- einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer auch bereits nach der im Streitjahr 1993 geltenden Fassung des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG nicht stattfinden. 2. Ist dem Steuerpflichtigen bewusst, dass er ohne Kapitalertragsteuerbescheinigung eine Anrechnung der Kapitalertragsteuer nicht herbeiführen kann, und gibt er deshalb Kapitaleinkünfte in seiner Steuererklärung in dem Bewusstsein nicht an, bei wahrheitsgemäßer Erklärung die Kapitalerträge wegen der fehlenden Anrechnungsmöglichkeit gewissermaßen ein "zweites Mal" versteuern zu müssen, so kann in diesem Verhalten eine Steuerhinterziehung zu erblicken sein. 3. Erfasst die gerügte Gehörsverletzung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens, sondern bezieht sich lediglich auf einzelne Feststellungen, so liegt kein Fall des § 119 Nr. 3 FGO vor, so dass die Entscheidung über diese Verfahrensrüge gemäß § 126 Abs. 6 FGO keiner Begründung bedarf. |
| Volltext: BFH - Urteil, VIII R 28/07 | |
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"Bundesfinanzhof - Entscheidungen 04 / 2008 - Seite 5" © JuraForum.de — 2003-2012
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