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JuraForum.deUrteileBundesfinanzhofVerkündungsdatum11 / 2007 

Bundesfinanzhof

Entscheidungen 11 / 2007



Insgesamt sind 225 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 37 bis 40:


BFH – Urteil, IX R 27/07 vom 28.11.2007

Rechtsgebiete:EigZulG
Schlagworte:Eigenheimzulage - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - nicht ausgeübter Vorbehaltsnießbrauch
Leitsatz:Ein nicht ausgeübter Vorbehaltsnießbrauch schließt die Nutzung des zivilrechtlichen Eigentümers zu eigenen Wohnzwecken i.S. von § 4 Satz 1 EigZulG nicht aus.
Volltext: BFH - Urteil, IX R 27/07



BFH – Urteil, X R 12/07 vom 28.11.2007

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Gewährung eines Freibetrags gemäß § 16 Abs. 4 EStG wegen Vollendung des 55. Lebensjahres - Veräußerungzeitpunkt
Leitsatz:Auch nach Neufassung durch das JStG 1996 kann der Freibetrag des § 16 Abs. 4 EStG nur gewährt werden, wenn der Veräußerer das 55. Lebensjahr bereits im Zeitpunkt der Veräußerung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils vollendet hat.
Volltext: BFH - Urteil, X R 12/07

BFH – Urteil, I R 94/06 vom 28.11.2007

Rechtsgebiete:KStG 1999, BGB
Schlagworte:Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrages zur Begründung einer gewerbesteuerlichen Organschaft - Vertragsauslegung - Keine Bindungswirkung zwischen Körperschaftsteuerfestsetzung und Gewerbesteuermessbetragsfestsetzung - Revisibilität von Vereinbarungen der Gesellschafter mit körperschaftsrechtlichem Charakter
Leitsatz:Bei der Prüfung, ob ein Gewinnabführungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen ist, ist der Vertrag nach objektiven Gesichtspunkten auszulegen. Die Entstehungsgeschichte und die Vorstellungen der am Vertragsschluss beteiligten Personen können bei der Vertragsauslegung nicht berücksichtigt werden.
Volltext: BFH - Urteil, I R 94/06

BFH – Urteil, I R 34/07 vom 28.11.2007

Rechtsgebiete:UmwStG 1995
Schlagworte:Steuerverhaftungsquote derivativ einbringungsgeborener Anteile - Kein Wahlrecht des Inhabers
Leitsatz:Gehen infolge einer Kapitalerhöhung stille Reserven von einbringungsgeborenen Alt-Anteilen auf die neuen Anteile über, sind die neuen Anteile zu gleicher Quote steuerverhaftet. Dem Inhaber der neuen Anteile steht kein Wahlrecht zu, die Steuerverhaftung in anderer Weise auf diese zu verteilen (Bestätigung der BMF-Schreiben vom 25. März 1998, BStBl I 1998, 268, Tz. 21.14; vom 28. April 2003, BStBl I 2003, 292, Tz. 52).
Volltext: BFH - Urteil, I R 34/07


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