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JuraForum.deUrteileBundesfinanzhofVerkündungsdatum09 / 2007 

Bundesfinanzhof

Entscheidungen 09 / 2007



Insgesamt sind 175 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 97 bis 100:


BFH – Beschluss, IV B 87/06 vom 18.09.2007

Rechtsgebiete:BGB, FGO, UmwStG, AO
Volltext: BFH - Beschluss, IV B 87/06



BFH – Beschluss, III S 31/07 vom 18.09.2007


BFH – Urteil, I R 44/06 vom 18.09.2007

Rechtsgebiete:KStG
Schlagworte:Besteuerung einer in Liquidation befindlichen Kapitalgesellschaft
Leitsatz:1. Zieht sich die Liquidation einer Kapitalgesellschaft über mehr als drei Jahre hin, so darf das FA nach Ablauf dieses Zeitraums regelmäßig auch dann gegenüber der Kapitalgesellschaft einen Körperschaftsteuerbescheid erlassen, wenn für eine Steuerfestsetzung vor Abschluss der Liquidation kein besonderer Anlass besteht. Ein solches Vorgehen muss nur dann begründet werden, wenn ein rechtliches Interesse der Kapitalgesellschaft an der Verlängerung des Besteuerungszeitraums über drei Jahre hinaus erkennbar ist.

2. Hat das FA gegenüber einer in Liquidation befindlichen Kapitalgesellschaft einen Körperschaftsteuerbescheid für einen im Jahr 1997 endenden Besteuerungszeitraum erlassen und dabei den im Jahr 1997 geltenden Steuersatz angesetzt, so ist dieser Bescheid nicht allein deshalb rechtswidrig, weil die Liquidation über den 31. Dezember 2000 hinaus andauert und seither der tarifliche Körperschaftsteuersatz nur noch 25 % beträgt.
Volltext: BFH - Urteil, I R 44/06

BFH – Urteil, I R 54/06 vom 18.09.2007

Rechtsgebiete:EStG 1990, AO
Schlagworte:Zeitliche Zuordnung von Steueranrechnungsbeträgen - Bindung des Finanzamtes an eine vorausgegangene Anrechnungsverfügung beim Erlass eines Abrechnungsbescheides
Leitsatz:Hat das Finanzamt eine im Jahr 1993 erfolgte Gewinnausschüttung den Einkünften des Anteilseigners aus Land- und Forstwirtschaft zugeordnet und deshalb die entsprechende Einnahme zur Hälfte im Einkommensteuerbescheid 1992 erfasst, so müssen auch die anfallenden Steueranrechnungsbeträge (Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer) zur Hälfte auf die Einkommensteuer 1992 angerechnet werden. Das gilt auch dann, wenn jene Beträge bereits vollen Umfangs auf die Einkommensteuer 1993 angerechnet worden sind.
Volltext: BFH - Urteil, I R 54/06


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