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JuraForum.deUrteileBundesfinanzhofVerkündungsdatum04 / 2007 

Bundesfinanzhof

Entscheidungen 04 / 2007



Insgesamt sind 135 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 97 bis 100:


BFH – Urteil, VI R 77/04 vom 12.04.2007




BFH – Urteil, VI R 55/05 vom 12.04.2007

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Zur Bedeutung des Begriffs "Beiträge" in § 40b EStG i.d.F. bis VZ 2004
Leitsatz:1. Beiträge für eine Direktversicherung des Arbeitnehmers i.S. des § 40b EStG i.d.F. bis 2004 sind nur solche Leistungen des Arbeitgebers, die als Arbeitslohn zu qualifizieren sind.

2. Sind für Arbeitnehmer Gesamtprämien in Höhe von jeweils mehr als 4 200 DM im Kalenderjahr zu leisten, sind diese Arbeitnehmer dennoch in die Durchschnittsberechnung der Pauschalierungsgrenze gemäß § 40b Abs. 2 Satz 2 EStG einzubeziehen, wenn der als Arbeitslohn zu qualifizierende Anteil diesen Betrag nicht übersteigt.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 55/05

BFH – Urteil, VI R 53/04 vom 12.04.2007

Rechtsgebiete:EStG, AUV
Schlagworte:Zur verfassungskonformen Auslegung des § 3 Nr. 13 Satz 1 EStG als Steuerbefreiung für Werbungskostenersatz - im Rahmen von Auslandseinsätzen gewährte Umzugskostenvergütungen
Leitsatz:1. § 3 Nr. 13 Satz 1 EStG ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass nur Werbungskostenersatz steuerfrei ist (Bestätigung der Rechtsprechung im Urteil vom 27. Mai 1994 VI R 67/92, BFHE 175, 57, BStBl II 1995, 17).

2. Vergütungen nach § 11 und § 12 AUV sind nicht steuerfrei.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 53/04

BFH – Urteil, VI R 6/02 vom 12.04.2007

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Zufluss von Arbeitslohn durch Ablösung einer Pensionszusage auch bei Übernahme der Pensionsverpflichtung durch einen Dritten und Tarifermäßigung für Ablösungsbetrag
Leitsatz:1. Die Ablösung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage führt beim Arbeitnehmer auch dann zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der Ablösungsbetrag auf Verlangen des Arbeitnehmers zur Übernahme der Pensionsverpflichtung an einen Dritten gezahlt wird.

2. Der Ablösungsbetrag unterliegt als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit der Tarifermäßigung des § 34 Abs. 3 EStG 1990.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 6/02


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