JuraForum.de > Urteile > Bundesfinanzhof > Verkündungsdatum > 01 / 2007
Insgesamt sind 159 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 97 bis 100:
| Rechtsgebiete: | FGO, ZPO |
| Volltext: BFH - Beschluss, X B 47/06 | |
| Rechtsgebiete: | FGO, AO |
| Volltext: BFH - Beschluss, X B 38/06 | |
| Rechtsgebiete: | VO Nr. 3665/87, VO Nr. 1538/91, ZK |
| Schlagworte: | Ausfuhrerstattung nach fehlerhafter Beschau |
| Leitsatz: | 1. Die in der Ausfuhranmeldung enthaltenen Angaben sind bei der Entscheidung über die Gewährung von Ausfuhrerstattung zugrunde zu legen, wenn keine Überprüfung der Anmeldung stattgefunden hat. Das Gleiche gilt, wenn die Überprüfung der Anmeldung unter Missachtung der verordnungsrechtlichen Anforderungen an eine Überprüfung der Ausfuhrsendung vorgenommen worden ist; der Ausführer ist dann so zu behandeln, als hätte eine Überprüfung seiner Anmeldung überhaupt nicht stattgefunden. 2. Der Ausführer hat ungeachtet seiner Ausfuhranmeldung seine Angaben zu beweisen, sofern die Zollbehörde Anhaltspunkte dafür hat, dass sie unzutreffend sein könnten; er hat im Falle deren Nichterweislichkeit die Feststellungslast zu tragen. Diese Nachweispflicht wird jedoch nicht durch jeden Umstand ausgelöst, der in irgendeiner Weise einen Anhalt dafür bietet, die Angaben des Ausführers könnten nicht zutreffend sein; nach erklärungsgemäßer Abfertigung einer Ausfuhrsendung ohne vorschriftsgemäße Beschau kann die Richtigkeit der Angaben des Erstattungsantragstellers nur dann mit Erfolg in Frage gestellt werden, wenn Umstände vorliegen, welche ernstliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Angaben rechtfertigen. 3. Lässt das einschlägige Recht zu, dass 10 % der Einheiten einer Ausfuhrsendung bestimmte Fehler aufweisen, ohne dass der Ausführer deshalb seinen Erstattungsanspruch verliert, ergeben sich ernstliche Zweifel an der Einhaltung dieser Fehlertoleranz nicht daraus, dass beide aus der Sendung gezogenen Proben solche Fehler aufwiesen, wenn nach Maßgabe des Verordnungsrechts 80 Proben hätten gezogen und untersucht werden müssen. |
| Volltext: BFH - Urteil, VII R 35/03 | |
| Rechtsgebiete: | AO, BGB, InsO, UStG |
| Schlagworte: | Aufrechnung gegen Vorsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren |
| Leitsatz: | Einzelne Vorsteuerbeträge begründen keinen Vergütungsanspruch, sondern sind unselbständige Besteuerungsgrundlagen, die bei der Berechnung der Umsatzsteuer mitberücksichtigt werden und in die Festsetzung der Umsatzsteuer eingehen. Aus einer Umsatzsteuer-Voranmeldung für einen Besteuerungszeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die zu einer Steuerschuld führt, können daher einzelne Vorsteuerabzugsbeträge aus Leistungen, die vor Insolvenzeröffnung erbracht worden sind, nicht ausgeschieden und durch Aufrechnung zum Erlöschen gebracht werden. |
| Volltext: BFH - Urteil, VII R 4/06 | |
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"Bundesfinanzhof - Entscheidungen 01 / 2007 - Seite 25" © JuraForum.de — 2003-2012
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