JuraForum.de > Urteile > Bundesfinanzhof > Verkündungsdatum > 11 / 2006
Insgesamt sind 182 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | FGO |
| Volltext: BFH - Beschluss, II B 19/06 | |
| Rechtsgebiete: | EStG, FGO |
| Schlagworte: | Keine Aussetzung des Verfahrens wegen möglicher Gesetzesänderung, Veranlagung von Amts wegen nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG |
| Leitsatz: | 1. Beträgt die positive oder die negative Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Abs. 3 und § 24a EStG, jeweils mehr als 800 DM (410 ¤), ist eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG von Amts wegen durchzuführen. 2. Eine künftige mit Rückwirkung versehene Gesetzesänderung ist kein Rechtsverhältnis, dessen Bestehen oder Nichtbestehen für die Entscheidung des Rechtsstreits vorgreiflich ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 17. Mai 1984 IV R 75/80, juris). |
| Volltext: BFH - Urteil, VI R 14/06 | |
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Schlagworte: | Nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG ist die Erstattung nur solcher Aufwendungen steuerfrei, die als Werbungskosten abziehbar sind |
| Leitsatz: | 1. § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass die Erstattung nur solcher Aufwendungen von der Steuer befreit ist, die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Eine vom Arbeitgeber für die berufliche Nutzung von Wohnraum gezahlte Aufwandsentschädigung (§ 17 BBesG) ist nur steuerfrei, wenn die Voraussetzungen für einen Werbungskostenabzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gegeben sind. |
| Volltext: BFH - Urteil, VI R 3/04 | |
| Rechtsgebiete: | BewG, ErbStG, AO 1977 |
| Schlagworte: | Rechtswirkung der nach § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BewG zu treffenden Feststellung über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit, Zurechnung einer Eigentumswohnung auf den Beschenkten bei übernommener dinglicher Belastung des Grundstücks |
| Leitsatz: | 1. Der Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit nach § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BewG kommt keine Bindungswirkung für den (Erbschaftsteuer-)Folgebescheid zu. 2. Die Rechtswirkung der gemäß § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BewG in dem Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert zu treffenden Feststellungen über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit beschränkt sich auf die Bestimmung des Inhaltsadressaten des Feststellungsbescheids. |
| Volltext: BFH - Urteil, II R 42/05 | |
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