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JuraForum.deUrteileBundesfinanzhofVerkündungsdatum02 / 2006 

Bundesfinanzhof

Entscheidungen 02 / 2006



Insgesamt sind 140 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:


BFH – Beschluss, III R 67/98 vom 23.02.2006

Rechtsgebiete:EStG i.d.F. des JStG 1996
Leitsatz:Das BMF wird gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 FGO aufgefordert, dem Revisionsverfahren III R 67/98 beizutreten, um zur Verfassungsmäßigkeit der Kindergeldregelung für Ausländer und zu der geplanten Neuregelung Stellung zu nehmen.

Nach dem Beschluss des BVerfG vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97 u.a. (BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114) ist § 1 Abs. 3 BKGG i.d.F. durch das 1. SKWPG vom 21. Dezember 1993 (BGBl I 1993, 2353) unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, soweit Ausländer nur Anspruch auf Kindergeld haben, wenn sie im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung (§ 27 AuslG 1990) oder einer Aufenthaltserlaubnis (§ 15 AuslG 1990) sind, nicht aber wenn sie nur eine Aufenthaltsbefugnis (§ 30 AuslG 1990) besitzen.

1. Teilt das BMF die Auffassung des Senats, dass die Gründe für die Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 3 BKGG i.d.F. des 1. SKWPG ebenso für den wortgleichen § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. des JStG 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl I 1995, 1250) gelten?

2. In welchem Stadium befindet sich das angekündigte Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung des § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG und wann ist mit dem In-Kraft-Treten der Neuregelung zu rechnen?

3. Unter welchen Voraussetzungen haben legal in der Bundesrepublik lebende Ausländer nach der geplanten Neuregelung Anspruch auf Kindergeld?

4. Soll die Neuregelung für alle noch offenen Fälle gelten?

5. Könnte der Klägerin, die im Streitjahr 1996 im Besitz einer mehrfach verlängerten Aufenthaltsbefugnis war, nach der geplanten Neuregelung Kindergeld für die Vergangenheit zustehen?

6. Ist das BMF, falls sich die weiteren beim Senat anhängigen 22 Revisionen durch die Neuregelung nicht erledigen werden, an einem Beitritt interessiert?
Volltext: BFH - Beschluss, III R 67/98



BFH – Urteil, III R 8/05 vom 23.02.2006

Rechtsgebiete:EStG
Leitsatz:Ein Kind, das sich aus einer Erwerbstätigkeit heraus um einen Studienplatz bewirbt, kann ab dem Monat der Bewerbung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG beim Kindergeldberechtigten zu berücksichtigen sein, wenn es sich bei der Tätigkeit nicht um eine Vollzeiterwerbstätigkeit handelt.
Volltext: BFH - Urteil, III R 8/05

BFH – Urteil, III R 82/03 vom 23.02.2006

Rechtsgebiete:EStG
Leitsatz:Geht ein volljähriges Kind, das die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG erfüllt, einer Teilzeiterwerbstätigkeit von 20 Stunden in der Woche nach, besteht weiterhin eine typische Unterhaltssituation, die es rechtfertigt, für das Kind Kindergeld zu gewähren, sofern die Einkünfte und Bezüge den Jahresgrenzbetrag nicht übersteigen. Die Höhe der von dem Kind erzielten Einkünfte und Bezüge ist für die Beurteilung, ob eine die Berücksichtigung als Kind ausschließende Vollzeiterwerbstätigkeit anzunehmen ist, nicht entscheidend.
Volltext: BFH - Urteil, III R 82/03

BFH – Beschluss, IX B 206/05 vom 23.02.2006



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