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JuraForum.deUrteileBundesfinanzhofVerkündungsdatum05 / 2005 

Bundesfinanzhof

Entscheidungen 05 / 2005



Insgesamt sind 176 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:


BFH – Urteil, I R 68/03 vom 31.05.2005

Rechtsgebiete:FGO, AO 1977, KStG 1991, EStG 1990, UmwStG 1995
Leitsatz:1. § 26 Abs. 6 Satz 1 KStG 1991 legt die Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags für ausländische Steuern aufgrund der in § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG 1990 vorgegebenen Berechnungsformel abschließend fest. Dieser Betrag errechnet sich aus der Körperschaftsteuer, die sich aus dem zu versteuernden Einkommen einschließlich der ausländischen Einkünfte ergibt, indem diese im Verhältnis der ausländischen Einkünfte zur Summe der Einkünfte aufgeteilt werden.

2. Bei Verschmelzung von Körperschaften kann ein im Übertragungsjahr bei der übertragenden Körperschaft eingetretener (laufender) Verlust mit Gewinnen der übernehmenden Körperschaft des Übertragungsjahrs verrechnet werden, sofern die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995 erfüllt sind. Der Verlust der übertragenden Körperschaft aus dem Übertragungsjahr ist nicht Bestandteil des nach § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995 verbleibenden Verlustabzugs i.S. des § 10d Abs. 3 Satz 2 EStG 1990.

3. Der gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995 auf die übernehmende Körperschaft übergehende verbleibende Verlustabzug der übertragenden Körperschaft mindert im Rahmen der Höchstbetragsberechnung gemäß § 26 Abs. 6 Satz 1 KStG 1991 i.V.m. § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG 1990 die Summe der Einkünfte der übernehmenden Körperschaft nicht.
Volltext: BFH - Urteil, I R 68/03



BFH – Urteil, I R 35/04 vom 31.05.2005

Rechtsgebiete:EStG, KStG
Leitsatz:Ein in der Handelsbilanz gebildeter Sonderposten mit Rücklageanteil bildet keinen Schuldposten ab, der aus zivilrechtlicher Sicht das Unternehmensvermögen mindert. Er ist deshalb bei der Prüfung der Frage, ob eine Kapitalgesellschaft überschuldet und deshalb eine gegen sie gerichtete Forderung eines Gesellschafters wertlos ist, regelmäßig nicht zu berücksichtigen.
Volltext: BFH - Urteil, I R 35/04

BFH – Beschluss, I B 182/04 vom 31.05.2005

Rechtsgebiete:FGO, AO 1977, KStG
Volltext: BFH - Beschluss, I B 182/04

BFH – Urteil, I R 107/04 vom 31.05.2005

Rechtsgebiete:KStG
Leitsatz:Die gesetzlichen Regelungen zur Umrechnung des am 31. Dezember 2001 vorhandenen verwendbaren Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft in ein Körperschaftsteuerguthaben (§ 36 KStG i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes vom 23. Oktober 2000) sind mit dem Grundgesetz vereinbar.
Volltext: BFH - Urteil, I R 107/04


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