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JuraForum.deUrteileBundesfinanzhofVerkündungsdatum11 / 2004 

Bundesfinanzhof

Entscheidungen 11 / 2004



Insgesamt sind 175 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 97 bis 100:


BFH – Urteil, VII R 16/04 vom 16.11.2004

Rechtsgebiete:KraftStG
Leitsatz:Auch selbstfahrende Wohnwagen im Gewerbe nach Schaustellerart sind von der Steuer befreit, solange sie ausschließlich dem Schaustellergewerbe dienen.
Volltext: BFH - Urteil, VII R 16/04



BFH – Beschluss, X B 72/04 vom 16.11.2004

Rechtsgebiete:FGO, AO 1977
Volltext: BFH - Beschluss, X B 72/04

BFH – Urteil, VII R 8/04 vom 16.11.2004


BFH – Urteil, VII R 75/03 vom 16.11.2004

Rechtsgebiete:AO 1977, InsO, UStG
Leitsatz:1. Auch unter der Geltung der InsO kommt es hinsichtlich der Frage, ob ein steuerrechtlicher Anspruch zur Insolvenzmasse gehört oder ob die Forderung des Gläubigers eine Insolvenzforderung ist, nicht darauf an, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war. Es besteht kein Anlass, von dieser unter der Geltung der KO entwickelten Rechtsprechung abzuweichen.

2. Will das FA nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Aufrechnung gegen einen Vorsteuervergütungsanspruch des Schuldners erklären und setzt sich dieser Anspruch sowohl aus vor als auch aus nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vorsteuerbeträgen zusammen, hat das FA nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO sicherzustellen, dass die Aufrechnung den Vorsteuervergütungsanspruch nur insoweit erfasst, als sich dieser aus Vorsteuerbeträgen zusammensetzt, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sind (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03).

3. § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO hindert nicht die Aufrechnung des FA mit Steuerforderungen aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den aus dem Vergütungsanspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters herrührenden Vorsteueranspruch des Insolvenzschuldners. Die für das FA durch den Vorsteueranspruch des Schuldners entstandene Aufrechnungslage beruht nicht auf einer nach der InsO anfechtbaren Rechtshandlung.
Volltext: BFH - Urteil, VII R 75/03


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