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JuraForum.deUrteileBundesfinanzhofVerkündungsdatum09 / 2004 

Bundesfinanzhof

Entscheidungen 09 / 2004



Insgesamt sind 136 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 97 bis 100:


BFH – Beschluss, XI B 29/04 vom 15.09.2004

Rechtsgebiete:FGO, StBerG
Volltext: BFH - Beschluss, XI B 29/04



BFH – Beschluss, I R 83/04 vom 15.09.2004

Rechtsgebiete:KStG 1991, FGO
Volltext: BFH - Beschluss, I R 83/04

BFH – Urteil, I R 7/02 vom 15.09.2004

Rechtsgebiete:KStG, EStG, BGB, HGB
Leitsatz:1. Aufwendungen für die Instandsetzung eines Gebäudes, die weder der Herstellung der Betriebsbereitschaft noch der Erweiterung oder der wesentlichen Verbesserung des Gebäudes dienen, sind für Veranlagungszeiträume bis 2003 nicht allein wegen ihrer zeitlichen Nähe zum Anschaffungsvorgang aktivierungspflichtig (Anschluss an BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, und IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574).

2. Bringt eine GmbH ihr Unternehmen unentgeltlich in eine KG ein, an deren Vermögen ausschließlich der beherrschende Gesellschafter der GmbH beteiligt ist, so liegt eine vGA in Höhe des fremdüblichen Entgelts für das eingebrachte Unternehmen vor.

3. Wird der Wert des von der GmbH übertragenen Unternehmens dadurch gemindert, dass die GmbH ihrem Gesellschafter eine überhöhte Vergütung zugesagt hat, so ist bei der Berechnung der vGA nicht der geminderte Unternehmenswert anzusetzen. Maßgeblich ist vielmehr derjenige Wert, der sich bei einer Vereinbarung angemessener Bezüge ergäbe.
Volltext: BFH - Urteil, I R 7/02

BFH – Urteil, I R 67/03 vom 15.09.2004

Rechtsgebiete:DBA-Schweiz, Verhandlungsprotokoll
Leitsatz:1. Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsort in der Schweiz unterliegt nur dann nicht als Grenzgänger der deutschen Besteuerung, wenn er mehr als 60 Mal im Jahr nach getaner Arbeit aus beruflichen Gründen nicht an seinen Wohnort zurückkehrt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Ende der Arbeitszeit oder der Zeitpunkt der Ankunft am Wohnort auf den Tag des Arbeitsantritts oder auf einen nachfolgenden Tag fällt (Abweichung vom Senatsurteil vom 16. Mai 2001 I R 100/00, BFHE 195, 341, BStBl II 2001, 633).

2. Das Erfordernis einer Rufbereitschaft ist ein beruflicher Grund für den Verbleib eines Arbeitnehmers in der Nähe seines Arbeitsortes.

3. Ein in Deutschland wohnhafter Arbeitnehmer trägt die Beweislast dafür, dass er mehr als 60 Mal im Jahr nach dem Arbeitsende aus beruflichen Gründen in der Schweiz geblieben ist.
Volltext: BFH - Urteil, I R 67/03


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