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JuraForum.deUrteileBundesfinanzhofVerkündungsdatum11 / 2002 

Bundesfinanzhof

Entscheidungen 11 / 2002



Insgesamt sind 145 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 97 bis 100:


BFH – Beschluss, VII B 286/02 vom 13.11.2002




BFH – Urteil, VI R 28/02 vom 13.11.2002

Rechtsgebiete:EStG
Leitsatz:1. Ob das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, bestimmt sich nach dem qualitativen Schwerpunkt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen. Dies zu beurteilen obliegt in erster Linie dem FG als Tatsacheninstanz.

2. Bei einem Ingenieur, dessen Tätigkeit wesentlich durch die Erarbeitung theoretischer komplexer Problemlösungen im häuslichen Arbeitszimmer geprägt ist, kann dieses auch dann den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung bilden, wenn die Betreuung von Kunden im Außendienst ebenfalls zu seinen Aufgaben gehört.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 28/02

BFH – Beschluss, VII B 287/02 vom 13.11.2002


BFH – Urteil, VI R 104/01 vom 13.11.2002

Rechtsgebiete:EStG
Leitsatz:1. Ob das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, bestimmt sich nach dem qualitativen Schwerpunkt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen. Dies zu beurteilen obliegt in erster Linie dem FG als Tatsacheninstanz.

2. Bei einem Verkaufsleiter, der zur Überwachung von Mitarbeitern und zur Betreuung von Großkunden auch im Außendienst tätig ist, kann das häusliche Arbeitszimmer gleichwohl den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung bilden, wenn er dort die für seinen Beruf wesentlichen Leistungen (hier: Organisation der Betriebsabläufe) erbringt.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 104/01


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