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JuraForum.deUrteileBundesfinanzhofVerkündungsdatum06 / 2002 

Bundesfinanzhof

Entscheidungen 06 / 2002



Insgesamt sind 124 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:


BFH – Urteil, IV R 56/00 vom 26.06.2002

Rechtsgebiete:EStG, FGO
Leitsatz:1. Wer die Ausbildung für einen sog. Katalogberuf i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht erfüllt, kann den Nachweis über den anderweitigen Erwerb entsprechender Kenntnisse auch dadurch führen, dass er sich einer Wissensprüfung durch einen Sachverständigen unterzieht.

2. Das Gericht ist zur Erhebung eines solchen Beweises nur verpflichtet, wenn sich aus den vorgetragenen Tatsachen bereits erkennen lässt, dass der Kläger über hinreichende Kenntnisse verfügen könnte, ein Nachweis anhand praktischer Arbeiten aber nicht geführt werden kann, und wenn der Kläger die Wissensprüfung beantragt.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 56/00



BFH – Urteil, IV R 63/00 vom 26.06.2002

Rechtsgebiete:AO 1977
Leitsatz:1. Die Doppelfunktion des Verspätungszuschlags als Sanktion einer Pflichtverletzung und als in die Zukunft gerichtete Prävention kann bei der Bemessung dieses Druckmittels in unterschiedlichem Maße von Bedeutung sein. Jedenfalls wird die verspätete Abgabe der Steuererklärung nicht dadurch entschuldbar, dass das FA seinerseits die Steuerfestsetzung dann nicht zeitnah (nach Eingang der Erklärung) durchführt.

2. Ein Verspätungszuschlag kann auch in Erstattungsfällen festgesetzt werden. Beruht die Erstattung jedoch auf einer Steuerfestsetzung von Null (DM/Euro), so ist dieses Druckmittel von Gesetzes wegen ausgeschlossen.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 63/00

BFH – Urteil, IV R 39/01 vom 26.06.2002

Rechtsgebiete:EStG
Leitsatz:Zuschüsse zur Förderung von Existenzgründern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln im Rahmen des Programms "Arbeit und Qualifizierung für Sachsen" sind nicht steuerfrei.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 39/01

BFH – Urteil, IV R 3/01 vom 26.06.2002

Rechtsgebiete:AO 1977, EStG, EStDV
Leitsatz:1. Wird ein unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangener Steuerbescheid mit dem Einspruch angefochten und hebt das FA den Vorbehalt der Nachprüfung während des Einspruchsverfahrens auf, so wird der Bescheid, mit dem der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben wird, Gegenstand des Einspruchsverfahrens.

2. Überträgt ein Mitunternehmer seinen Gesellschaftsanteil ohne Entgelt auf einen fremden Dritten, so erleidet er in Höhe des Buchwertes einen Veräußerungsverlust, sofern die Übertragung keine freigebige Zuwendung darstellt.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 3/01


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