JuraForum.de > Urteile > Bundesfinanzhof > Verkündungsdatum > 05 / 2002
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| Rechtsgebiete: | FGO |
| Volltext: BFH - Beschluss, X B 169/01 | |
| Rechtsgebiete: | EStG, GG |
| Leitsatz: | Schuldzinsen für betrieblich begründete Verbindlichkeiten sind auch nach Übergang des (Gewerbe-)Betriebs zur Liebhaberei als nachträgliche Betriebsausgaben abziehbar, wenn und soweit die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten nicht durch eine mögliche Verwertung von Aktivvermögen beglichen werden können (Fortführung der BFH-Urteile vom 23. Januar 1991 X R 37/86, BFHE 163, 376, BStBl II 1991, 398; vom 12. November 1997 XI R 98/96, BFHE 184, 502, BStBl II 1998, 144). |
| Volltext: BFH - Urteil, X R 3/99 | |
| Rechtsgebiete: | SGB X, FGO, BSHG, EStG, AO 1977 |
| Volltext: BFH - Urteil, VIII R 88/01 | |
| Rechtsgebiete: | EStG, AO 1977 |
| Leitsatz: | 1. Wird der Mitunternehmeranteil gegen einen gewinn- oder umsatzabhängigen Kaufpreis veräußert, so ist das Entgelt zwingend als laufende nachträgliche Betriebseinnahme in der Höhe zu versteuern, in der die Summe der Kaufpreiszahlungen das --ggf. um Einmalleistungen gekürzte-- Schlusskapitalkonto zuzüglich der Veräußerungskosten überschreitet (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Ist der Veräußerer eine natürliche Person, so ist über die Erfassung der Entgelte als nachträgliche Betriebseinnahmen nicht im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Mitunternehmerschaft (hier: KG), sondern bei der Einkommensteuerveranlagung des Veräußerers zu entscheiden. |
| Volltext: BFH - Urteil, VIII R 8/01 | |
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"Bundesfinanzhof - Entscheidungen 05 / 2002 - Seite 25" © JuraForum.de — 2003-2012
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