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JuraForum.deUrteileBundesfinanzhofVerkündungsdatum08 / 2001 

Bundesfinanzhof

Entscheidungen 08 / 2001



Insgesamt sind 148 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BFH – Beschluss, IV B 83/00 vom 30.08.2001

Rechtsgebiete:AO 1977, FGO, 2.FGOÄndG
Volltext: BFH - Beschluss, IV B 83/00



BFH – Beschluss, IV B 79/01 vom 30.08.2001

Rechtsgebiete:FGO, EStG
Leitsatz:1. Unabhängig davon, ob der bisher in § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO a.F. enthaltene Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung weiterhin in § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO n.F. enthalten ist oder ob er nunmehr unter Nr. 2 der neuen Vorschrift (Erforderlichkeit der Rechtsfortbildung) zu fassen ist, macht es die in § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO geforderte Darlegung der Zulassungsvoraussetzungen notwendig, dass der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht.

2. Zur Darlegung der Erforderlichkeit einer (Revisions-)Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO n.F.) gehört mindestens, dass in der Beschwerdebegründung das Urteil, von dem die Vorentscheidung abgewichen ist, und der Rechtssatz, den sie falsch ausgelegt oder angewandt hat, bezeichnet werden.

3. Unterstellt, nach § 115 Abs. 2 FGO n.F. führten auch Rechtsfehler von erheblichem Gewicht ohne Rücksicht auf ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zur Zulassung der Revision, so ist die Revision jedenfalls dann nicht allein wegen eines solchen Fehlers zuzulassen, wenn sich die Rechtsauffassung des FG im Ergebnis als vertretbar erweist.
Volltext: BFH - Beschluss, IV B 79/01

BFH – Urteil, IV R 30/99 vom 30.08.2001

Rechtsgebiete:AO 1977, EStG
Leitsatz:1. Das Wahlrecht auf Gewinnübertragung nach § 6c EStG kann bis zum Eintritt der formellen Bestandskraft der Steuerfestsetzung ausgeübt werden; seine Ausübung ist daher auch nach Ergehen eines Urteils in der Tatsacheninstanz bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist zulässig.

2. Verfahrensrechtlich lässt sich dieses Wahlrecht mittels § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 in entsprechender Anwendung durchsetzen.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 30/99

BFH – Urteil, IV R 4/00 vom 30.08.2001

Rechtsgebiete:EStG
Leitsatz:1. Die Gewinnhinzurechnung wegen einer Einlageminderung nach § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG ist kein Gewinn aus der Beteiligung an der KG i.S. des § 15a Abs. 3 Satz 4 EStG.

2. Der Hinzurechnungsbetrag war selbst dann nicht als Gewinn aus dem Betrieb eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr tarifbegünstigt, wenn der als lediglich verrechenbar "umgepolte" Verlust aus einer Betätigung stammte, die die Voraussetzungen für die Tarifbegünstigung des ehemaligen § 34c Abs. 4 EStG erfüllte.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 4/00


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