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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 31.05.2000, Aktenzeichen: IX R 51/97 



BFH – Aktenzeichen: IX R 51/97

Urteil vom 31.05.2000


Leitsatz:BUNDESFINANZHOF

Beim teilentgeltlichen Erwerb eines Zweifamilienhauses, das eine vom Erwerber selbst genutzte Wohnung sowie eine Wohnung enthält, an der sich der Verkäufer ein Wohnungsrecht vorbehalten hat, sind zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der für die selbst genutzte Wohnung in Betracht kommenden erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG die anteiligen Anschaffungskosten des Gebäudes im Verhältnis der Verkehrswerte auf die beiden Wohnungen aufzuteilen (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927).

EStG § 7b
BGB § 1093

Urteil vom 31. Mai 2000 - IX R 50, 51/97 -

Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz (EFG 1997, 1383)
Rechtsgebiete:EStG, BGB
Vorschriften:EStG § 7b, BGB § 1093,

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