( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 30.10.2008, Aktenzeichen: V R 44/07 



BFH – Aktenzeichen: V R 44/07

Urteil vom 30.10.2008


Leitsatz:1. § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG enthält auch unter Berücksichtigung von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 der Richtlinie 77/388/EWG keine allgemeine Steuerbefreiung für Leistungen beim Vertrieb von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen, sondern erfasst nur die Vermittlung von Umsätzen mit derartigen Anteilen. Die steuerfreie Vermittlung muss sich auf einzelne Geschäftsabschlüsse beziehen.

2. Die Steuerfreiheit der Betreuung, Schulung und Überwachung von Versicherungsvertretern nach § 4 Nr. 11 UStG setzt voraus, dass der Unternehmer, der diese Leistungen übernimmt, durch Prüfung eines jeden Vertragsangebots zumindest mittelbar auf eine der Vertragsparteien einwirken kann, wobei auf die Möglichkeit, eine solche Prüfung im Einzelfall durchzuführen, abzustellen ist. Die einmalige Prüfung und Genehmigung von Standardverträgen und standardisierten Vorgängen reicht entgegen dem BMF-Schreiben vom 9. Oktober 2008 (BStBl I 2008, 948) nicht aus.
Rechtsgebiete:UStG 1999, Richtlinie 77/388/EWG
Vorschriften:UStG 1999 § 4 Nr. 8 Buchst. f, UStG 1999 § 4 Nr. 11, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. a,
Stichworte:Vermittlung von Fondsanteilen und Versicherungen,
Verfahrensgang:FG Köln, 7 K 4355/05 vom 24.04.2007

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 30.10.2008, Aktenzeichen: V R 44/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-30-10-2008-az-v-r-4407

"BFH - 30.10.2008, V R 44/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN