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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 30.04.2009, Aktenzeichen: V R 15/07 



BFH – Aktenzeichen: V R 15/07

Urteil vom 30.04.2009


Leitsatz:1. § 15 UStG 1993 schützt nicht den guten Glauben an die Erfüllung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug.

2. Liegen die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug wegen unzutreffender Rechnungsangaben nicht vor, kommt unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes ein Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren (§§ 163, 227 AO) in Betracht.

3. Macht der Steuerpflichtige im Festsetzungsverfahren geltend, ihm sei der Vorsteuerabzug trotz Nichtvorliegens der materiell-rechtlichen Voraussetzungen zu gewähren, ist die Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme nach § 163 Satz 3 AO regelmäßig mit der Steuerfestsetzung zu verbinden.
Rechtsgebiete:UStG, AO
Vorschriften:UStG § 15, AO § 163, AO § 227,
Stichworte:Gewährung von Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren bei unzutreffenden Rechnungsangaben - Verbindung der Entscheidung mit der Steuerfestsetzung - Keine Berücksichtigung von Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes im Festsetzungsverfahren - Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht,
Verfahrensgang:FG Köln, 4 K 1356/02 vom 06.12.2006

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