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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 29.11.2000, Aktenzeichen: X R 5/99 



BFH – Aktenzeichen: X R 5/99

Urteil vom 29.11.2000


Leitsatz:BUNDESFINANZHOF

Miteigentumsanteile an einem während der ersten Ehe nach § 7b EStG erhöht abgeschriebenen und vor der Scheidung verkauften Einfamilienhaus gelten wieder als ein Objekt, wenn die geschiedenen Ehegatten später erneut die Ehe eingehen und die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen.

EStG § 7b Abs. 6, § 10e Abs. 4 und 5, § 26 Abs. 1

Urteil vom 29. November 2000 - X R 5/99 -

Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 7b Abs. 6, EStG § 10e Abs. 4, EStG § 10e Abs. 5, EStG § 26 Abs. 1,

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