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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 29.06.2005, Aktenzeichen: II R 52/03 



BFH – Aktenzeichen: II R 52/03

Urteil vom 29.06.2005


Leitsatz:Bei einem zinslosen Darlehen ist Gegenstand der Zuwendung die unentgeltliche Gewährung des Rechts, das als Darlehen überlassene Kapital zu nutzen. Soll das Darlehen nach dem Willen des Darlehensgebers der Finanzierung eines Grundstückskaufs dienen, scheidet im Hinblick auf den eingeräumten Nutzungsvorteil eine mittelbare Grundstücksschenkung aus, weil dem Darlehensnehmer die Vorteile hieraus regelmäßig erst nach der Zahlung der Kaufpreise zufließen und diese deshalb nicht mehr mittelbarer Teil des bereits abgeschlossenen Grundstückserwerbs sein können.
Rechtsgebiete:ErbStG, BewG
Vorschriften:ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 1, BewG § 13 Abs. 2,
Verfahrensgang:FG Baden-Württemberg 13 K 205/01 vom 24.09.2003

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