JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 29.05.2008, Aktenzeichen: V R 7/06
| Leitsatz: | 1. Ein "Glücksspiel mit Geldeinsatz" i.S. des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG erfordert die Einräumung einer Gewinnchance an den Leistungsempfänger (Spieler) und im Gegenzug die Hinnahme des Risikos durch den Leistenden (Geräteaufsteller), die Gewinne auszahlen zu müssen. 2. Die Gewinnchance muss in der Chance auf einen Geldgewinn bestehen. 3. Spiele, die dem Spieler lediglich die Möglichkeit einräumen, seinen Geldeinsatz wiederzuerlangen (sog. "Fun-Games"), erfüllen diese Voraussetzungen nicht. |
| Rechtsgebiete: | UStG 1999, Richtlinie 77/388/EWG, FGO |
| Vorschriften: | UStG 1999 § 4 Nr. 9 Buchst. b, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f, FGO § 99 Abs. 2, |
| Stichworte: | Steuerbefreiung von Glücksspielen mit Geldeinsatz nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG - Revisionszulassung bei Erlass eines Zwischenurteils, |
| Verfahrensgang: | Niedersächsisches FG, 5 K 182/04 vom 07.12.2005 |
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