( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 29.05.2008, Aktenzeichen: III R 3/05 



BFH – Aktenzeichen: III R 3/05

Urteil vom 29.05.2008


Leitsatz:Die Belegenheit einer Betriebsstätte im Außenbereich steht der Gewährung von Investitionszulage nicht entgegen, wenn durch eine Bescheinigung der Gemeindebehörde nachgewiesen wird, dass die Betriebsstätte nicht in einem Gebiet liegt, das durch Bebauungsplan oder sonstige städtebauliche Satzung als Industriegebiet, Gewerbegebiet oder als Sondergebiet i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO festgesetzt ist oder in dem auf Grund eines Aufstellungsbeschlusses entsprechende Festsetzungen getroffen werden sollen oder das aufgrund der Bebauung der näheren Umgebung einem dieser Gebiete entspricht.
Rechtsgebiete:InvZulG 1999
Vorschriften:InvZulG 1999 § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3,
Stichworte:Investitionszulage für kleine und mittlere Betriebe des Groß- und Einzelhandels in Innenstädten - Betriebsstätte im Außenbereich,
Verfahrensgang:FG Brandenburg, 5 K 3013/02 vom 08.12.2004

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 29.05.2008, Aktenzeichen: III R 3/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-29-05-2008-az-iii-r-305

"BFH - 29.05.2008, III R 3/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN