JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 29.04.2008, Aktenzeichen: VIII R 28/07
| Leitsatz: | 1. War der Steuerpflichtige nicht im Besitz einer Kapitalertragsteuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 EStG, so konnte eine Anrechnung der --eventuell-- einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer auch bereits nach der im Streitjahr 1993 geltenden Fassung des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG nicht stattfinden. 2. Ist dem Steuerpflichtigen bewusst, dass er ohne Kapitalertragsteuerbescheinigung eine Anrechnung der Kapitalertragsteuer nicht herbeiführen kann, und gibt er deshalb Kapitaleinkünfte in seiner Steuererklärung in dem Bewusstsein nicht an, bei wahrheitsgemäßer Erklärung die Kapitalerträge wegen der fehlenden Anrechnungsmöglichkeit gewissermaßen ein "zweites Mal" versteuern zu müssen, so kann in diesem Verhalten eine Steuerhinterziehung zu erblicken sein. 3. Erfasst die gerügte Gehörsverletzung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens, sondern bezieht sich lediglich auf einzelne Feststellungen, so liegt kein Fall des § 119 Nr. 3 FGO vor, so dass die Entscheidung über diese Verfahrensrüge gemäß § 126 Abs. 6 FGO keiner Begründung bedarf. |
| Rechtsgebiete: | EStG, AO, FGO, GG |
| Vorschriften: | EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 45a Abs. 2, AO § 370, FGO § 96 Abs. 1, FGO § 126 Abs. 6, GG Art. 103 Abs. 1, |
| Stichworte: | Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen wegen fehlender Steuerbescheinigung - Unzulässigkeit von Blanko-Steuerbescheinigungen - Entscheidung über Verfahrensrüge ohne Begründung - Unterbrechung des Revisionsverfahrens - Anrechnungsverfügung als Verwaltungsakt - Revisibilität der Würdigung einer Einlassung als Schutzbehauptung, |
| Verfahrensgang: | Schleswig-Holsteinisches FG, 2 K 30186/03 vom 22.11.2006 |
Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 29.04.2008, Aktenzeichen: VIII R 28/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"BFH - 29.04.2008, VIII R 28/07" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum