( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 29.03.2007, Aktenzeichen: IV R 72/02 



BFH – Aktenzeichen: IV R 72/02

Urteil vom 29.03.2007


Leitsatz:Die Schuldzinsenhinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG i.d.F. des StBereinG 1999 ist bei Mitunternehmerschaften zwar gesellschafterbezogen zu bestimmen. Gleichwohl steht der sog. Mindestabzug nach Satz 5 der Vorschrift (jetzt: Satz 4) nicht jedem Mitunternehmer in voller Höhe zu; er ist vielmehr entsprechend den Schuldzinsenanteilen der einzelnen Mitunternehmer aufzuteilen.
Rechtsgebiete:EStG i.d.F. des StBereinG 1999
Vorschriften:EStG i.d.F. des StBereinG 1999 § 4 Abs. 4a, EStG i.d.F. des StBereinG 1999 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2,
Stichworte:Schuldzinsenkürzung bei Mitunternehmerschaften nach § 4 Abs. 4a EStG i.d.F. des StBereinG 1999 - gesellschafterbezogene Betrachtung unter Einbeziehung von Ergänzungsbilanzen und Sonderbetriebsvermögen - anteiliger Mindestabzug - eigenständige Betrachtung bei mehreren Betrieben oder mehreren Beteiligungen des Steuerpflichtigen - kein Wegfall der tatsächlichen Feststellungen bei Aufhebung der Vorentscheidung nach Änderung des angefochtenen Bescheides während des Revisionsverfahrens,
Verfahrensgang:FG Münster 11 K 5882/01 F vom 27.09.2002

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 29.03.2007, Aktenzeichen: IV R 72/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-29-03-2007-az-iv-r-7202

"BFH - 29.03.2007, IV R 72/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN