JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 28.10.2008, Aktenzeichen: VIII R 36/04
| Leitsatz: | 1. Stellt ein Kapitalanleger einem Unternehmer unter Gewährung einer Erfolgsbeteiligung von 30 % Geldbeträge zur Verfügung, die der Unternehmer an Brokerfirmen für Börsentermingeschäfte oder an Fonds weiterleiten soll, so kann eine solche Vereinbarung eine typische stille Gesellschaft i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG begründen. 2. Für die Annahme einer stillen Gesellschaft kommt es darauf an, was die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollt haben und ob der --unter Heranziehung aller Umstände zu ermittelnde-- Vertragswille auf die Merkmale einer stillen Gesellschaft gerichtet ist. 3. Auch Renditen aus Gutschriften aus sog. "Schneeballsystemen" können zu Einnahmen aus Kapitalvermögen i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG führen, wenn der Unternehmer bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen "Renditen" fähig gewesen wäre (Bestätigung der Rechtsprechung). 4. Es kommt nicht darauf an, ob der Initiator eines Schneeballsystems bei einem etwaigen Auszahlungsbegehren eines Anlegers im Stande gewesen wäre, seine sämtlichen Verbindlichkeiten auf einmal auszuzahlen. Ein Missverhältnis zwischen den tatsächlich zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln und den tatsächlich bestehenden Forderungen ändert daran nichts (Bestätigung der Rechtsprechung). |
| Rechtsgebiete: | EStG, HGB |
| Vorschriften: | EStG § 8 Abs. 1, EStG § 11 Abs. 1 Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4, HGB § 230, |
| Stichworte: | Zufluss von "(Schein-)Renditen" bei Schneeballsystem, |
| Verfahrensgang: | FG Rheinland-Pfalz, 2 K 1550/03 vom 10.02.2004 |
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"BFH - 28.10.2008, VIII R 36/04" © JuraForum.de — 2003-2012
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