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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 28.10.2008, Aktenzeichen: IX R 1/07 



BFH – Aktenzeichen: IX R 1/07

Urteil vom 28.10.2008


Leitsatz:1. Wer Aufwendungen für seine zunächst selbst bewohnte, anschließend leer stehende und noch nicht vermietete Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten geltend macht, muss seinen endgültigen Entschluss, diese Wohnung zu vermieten, durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen.

2. Die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen dienen als Belege (Beweisanzeichen) für die Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt.
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 9 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1,
Stichworte:Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer stehenden Wohnung,
Verfahrensgang:FG Köln, 5 K 3607/04 vom 19.04.2006

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