JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 28.10.2008, Aktenzeichen: IX R 1/07
| Leitsatz: | 1. Wer Aufwendungen für seine zunächst selbst bewohnte, anschließend leer stehende und noch nicht vermietete Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten geltend macht, muss seinen endgültigen Entschluss, diese Wohnung zu vermieten, durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen. 2. Die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen dienen als Belege (Beweisanzeichen) für die Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt. |
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Vorschriften: | EStG § 9 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, |
| Stichworte: | Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer stehenden Wohnung, |
| Verfahrensgang: | FG Köln, 5 K 3607/04 vom 19.04.2006 |
Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 28.10.2008, Aktenzeichen: IX R 1/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"BFH - 28.10.2008, IX R 1/07" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum