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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 28.05.1998, Aktenzeichen: X R 32/97 



BFH – Aktenzeichen: X R 32/97

Urteil vom 28.05.1998


Leitsatz:BUNDESFINANZHOF

Hat der Arbeitgeber gemäß § 3 Nr. 68 EStG zusätzlich zum Arbeitslohn einen steuerfreien Zinszuschuß gewährt oder geschuldeten Arbeitslohn in einen steuerfreien Zinszuschuß umgewandelt, kann der Arbeitnehmer die vor Bezug der eigengenutzten Wohnung entstandenen Schuldzinsen nur gekürzt um den Zinszuschuß als Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG abziehen.

EStG § 3 Nr. 68, § 3c, § 10e Abs. 6

Urteil vom 28. Mai 1998 - X R 32/97 -

Vorinstanz: FG Köln (EFG 1997, 801)
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 3 Nr. 68, EStG § 3c, EStG § 10e Abs. 6,

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