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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 27.09.2001, Aktenzeichen: X R 92/98 



BFH – Aktenzeichen: X R 92/98

Urteil vom 27.09.2001


Leitsatz:Die auf das beruflich genutzte Arbeitszimmer entfallenden Anschaffungskosten sind auch dann nicht in die Bemessungsgrundlage der Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG einzubeziehen, wenn wegen § 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG und § 9 Abs. 5 EStG i.d.F. des JStG 1996 der Werbungskostenabzug in voller Höhe zu versagen ist.
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 10e Abs. 1,
Verfahrensgang:FG Köln

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