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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 27.09.2001, Aktenzeichen: X R 4/99 



BFH – Aktenzeichen: X R 4/99

Urteil vom 27.09.2001


Leitsatz:Führt der Steuerpflichtige seinen Betrieb ohne Aufgabeerklärung durch Verpachtung im Ganzen fort, so kann er für nach der Verpachtung angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens keine Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch nehmen.
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 7g,
Verfahrensgang:FG München

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