JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 27.09.2001, Aktenzeichen: X R 134/98
| Leitsatz: | Die Einziehung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis kann auch dann persönlich unbillig sein, wenn zwar deren Durchsetzung wegen des Vollstreckungsschutzes ausgeschlossen ist, die Steuerrückstände den Steuerpflichtigen aber hindern, eine neue Erwerbstätigkeit zu beginnen und sich so eine eigene, von Sozialhilfeleistungen unabhängige wirtschaftliche Existenz aufzubauen. |
| Rechtsgebiete: | AO 1977, FGO |
| Vorschriften: | AO 1977 § 227, FGO § 44 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | FG Düsseldorf |
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