( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 27.08.1997, Aktenzeichen: X R 26/95 



BFH – Aktenzeichen: X R 26/95

Urteil vom 27.08.1997


Leitsatz:BUNDESFINANZHOF

Nach der Anschaffung vorgenommene Herstellungsmaßnahmen schließen die Annahme eines Spekulationsgeschäftes nur aus, wenn dadurch das angeschaffte Wirtschaftsgut bei wirtschaftlicher Betrachtung in ein anderes ("aliud") umgestaltet wird. Baut der Käufer einer Eigentumswohnung, die beim Erwerb lediglich aus einem "Dachboden im absoluten Rohzustand" besteht, diese zu einer Dachgeschoßwohnung aus, um sie anschließend zu veräußern, kommt ein Spekulationsgeschäft nicht hinsichtlich der Dachgeschoßwohnung, sondern nur hinsichtlich des Miteigentumsanteils am Grund und Boden in Betracht (Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 29. März 1989 X R 4/84, BFHE 156, 465, BStBl II 1989, 652).

EStG § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a

Urteil vom 27. August 1997 - X R 26/95

Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 22 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a,

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 27.08.1997, Aktenzeichen: X R 26/95 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-27-08-1997-az-x-r-2695

"BFH - 27.08.1997, X R 26/95" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN