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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 27.07.2000, Aktenzeichen: X R 135/97 



BFH – Aktenzeichen: X R 135/97

Urteil vom 27.07.2000


Leitsatz:BUNDESFINANZHOF

Dem Steuerpflichtigen steht für ein Kind, das zum Zeitpunkt der Anschaffung, aber nicht mehr bei Bezug der Wohnung zu seinem Haushalt gehört hat, Baukindergeld nach § 34f Abs. 2 EStG --unter den weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift-- zu, wenn die Haushaltszugehörigkeit des Kindes zum Zeitpunkt der Wohnungsanschaffung auf Dauer angelegt war.

EStG i.d.F. des WohneigFG § 10e Abs. 1, § 34f Abs. 2

Urteil vom 27. Juli 2000 - X R 135/97 -

Vorinstanz: FG München (EFG 1997, 1434)
Rechtsgebiete:EStG i.d.F. des WohneigFG
Vorschriften:EStG i.d.F. des WohneigFG § 10e Abs. 1, EStG i.d.F. des WohneigFG § 34f Abs. 2,

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