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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 27.02.2003, Aktenzeichen: V R 87/01 

BFH – Aktenzeichen: V R 87/01

Urteil vom 27.02.2003


Leitsatz:Geht in einem Schätzungsfall nach Erlass des Steuerbescheides beim FA innerhalb der Einspruchsfrist die Steuererklärung ohne weitere Erklärung ein, so ist dies im Zweifel als Einlegung eines Einspruchs gegen den Schätzungsbescheid --und nicht als (bloßer) Antrag auf schlichte Änderung des Schätzungsbescheides-- zu werten.
Rechtsgebiete:AO 1977
Vorschriften:AO 1977 § 149, AO 1977 § 162, AO 1977 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a, AO 1977 § 347,
Verfahrensgang:FG Hessen 6 K 5071/00 vom 19.09.2001

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