JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 26.09.2006, Aktenzeichen: X R 3/05
| Leitsatz: | Sagt die GmbH nur einem ihrer beiden zu gleichen Teilen beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer eine Altersversorgung zu, so ist der diesem Gesellschafter-Geschäftsführer zustehende Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen auch dann um 16 v.H. des Geschäftsführergehalts zu kürzen, wenn es sich bei dem anderen Gesellschafter-Geschäftsführer um den mit ihm zusammenveranlagten Ehegatten handelt. |
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Vorschriften: | EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2, EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2, EStG § 26b, |
| Stichworte: | Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen bei Ehegatten als Gesellschafter-Geschäftsführern - Drittaufwand, |
| Verfahrensgang: | FG Baden-Württemberg 8 K 327/01 vom 02.12.2004 |
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"BFH - 26.09.2006, X R 3/05" © JuraForum.de — 2003-2012
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