( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 26.06.2002, Aktenzeichen: IV R 63/00 



BFH – Aktenzeichen: IV R 63/00

Urteil vom 26.06.2002


Leitsatz:1. Die Doppelfunktion des Verspätungszuschlags als Sanktion einer Pflichtverletzung und als in die Zukunft gerichtete Prävention kann bei der Bemessung dieses Druckmittels in unterschiedlichem Maße von Bedeutung sein. Jedenfalls wird die verspätete Abgabe der Steuererklärung nicht dadurch entschuldbar, dass das FA seinerseits die Steuerfestsetzung dann nicht zeitnah (nach Eingang der Erklärung) durchführt.

2. Ein Verspätungszuschlag kann auch in Erstattungsfällen festgesetzt werden. Beruht die Erstattung jedoch auf einer Steuerfestsetzung von Null (DM/Euro), so ist dieses Druckmittel von Gesetzes wegen ausgeschlossen.
Rechtsgebiete:AO 1977
Vorschriften:AO 1977 § 152 Abs. 1, AO 1977 § 152 Abs. 2,
Verfahrensgang:FG Hessen 3 K 7048/98 vom 03.11.1999

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 26.06.2002, Aktenzeichen: IV R 63/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-26-06-2002-az-iv-r-6300

"BFH - 26.06.2002, IV R 63/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN