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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 26.06.2002, Aktenzeichen: IV R 3/01 



BFH – Aktenzeichen: IV R 3/01

Urteil vom 26.06.2002


Leitsatz:1. Wird ein unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangener Steuerbescheid mit dem Einspruch angefochten und hebt das FA den Vorbehalt der Nachprüfung während des Einspruchsverfahrens auf, so wird der Bescheid, mit dem der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben wird, Gegenstand des Einspruchsverfahrens.

2. Überträgt ein Mitunternehmer seinen Gesellschaftsanteil ohne Entgelt auf einen fremden Dritten, so erleidet er in Höhe des Buchwertes einen Veräußerungsverlust, sofern die Übertragung keine freigebige Zuwendung darstellt.
Rechtsgebiete:AO 1977, EStG, EStDV
Vorschriften:AO 1977 § 164 Abs. 3, AO 1977 § 179 Abs. 3, AO 1977 § 365 Abs. 3, EStG § 16, EStDV a.F. § 7 Abs. 1,
Verfahrensgang:FG München 12 K 4737/99 vom 07.12.1999

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