JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 26.04.2006, Aktenzeichen: X R 35/05
| Leitsatz: | Die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zur Erzielung von Überschusseinkünften ist durch die Bewertung der privaten Nutzung nach der 1 v.H.-Regelung nicht mit abgegolten. Sie ist vielmehr mit den auf sie entfallenden tatsächlichen Selbstkosten als Entnahme zu erfassen. |
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Vorschriften: | EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, |
| Stichworte: | Keine abgeltende Bewertung der Nutzungsentnahme zur Erzielung anderweitiger außerbetrieblicher Einkünfte nach der 1 v.H.Regelung, |
| Verfahrensgang: | Niedersächsisches FG 3 K 717/04 vom 27.09.2005 |
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"BFH - 26.04.2006, X R 35/05" © JuraForum.de — 2003-2012
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