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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 26.04.2006, Aktenzeichen: X R 35/05 



BFH – Aktenzeichen: X R 35/05

Urteil vom 26.04.2006


Leitsatz:Die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zur Erzielung von Überschusseinkünften ist durch die Bewertung der privaten Nutzung nach der 1 v.H.-Regelung nicht mit abgegolten. Sie ist vielmehr mit den auf sie entfallenden tatsächlichen Selbstkosten als Entnahme zu erfassen.
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2,
Stichworte:Keine abgeltende Bewertung der Nutzungsentnahme zur Erzielung anderweitiger außerbetrieblicher Einkünfte nach der 1 v.H.Regelung,
Verfahrensgang:Niedersächsisches FG 3 K 717/04 vom 27.09.2005

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