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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 25.11.2004, Aktenzeichen: V R 8/01 



BFH – Aktenzeichen: V R 8/01

Urteil vom 25.11.2004


Leitsatz:Der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes,

- der einen Teil seines Betriebes (die gesamte Milchviehwirtschaft) aufgibt und die dazu erforderlichen Wirtschaftsgüter an einen anderen Landwirt verpachtet und

- der auch nach der Verpachtung weiterhin in nicht geringfügigem Umfang als Landwirt tätig ist,

darf die Verpachtungsumsätze nicht --wie seine übrigen Umsätze-- gemäß § 24 UStG nach Durchschnittsätzen versteuern.

Die Verpachtungsumsätze unterliegen vielmehr der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG.

(Nachfolgeentscheidung zum Urteil des EuGH vom 15. Juli 2004 Rs. C-321/02 --Harbs--)
Rechtsgebiete:UStG 1991
Vorschriften:UStG 1991 § 24, Richtlinie 77/388/EWG Art. 25,
Verfahrensgang:Schleswig-Holsteinisches FG IV 727/98 vom 05.12.2000

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