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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 25.10.2006, Aktenzeichen: I R 6/05 



BFH – Aktenzeichen: I R 6/05

Urteil vom 25.10.2006


Leitsatz:Verpflichtungen aus sog. harten Patronatserklärungen sind erst zu passivieren, wenn die Gefahr einer Inanspruchnahme ernsthaft droht. Eine Inanspruchnahme aus einer konzerninternen Patronatserklärung der Muttergesellschaft für ein Tochterunternehmen droht dann nicht, wenn das Schuldnerunternehmen zwar in der Krise ist, innerhalb des Konzerns ein Schwesterunternehmen aber die erforderliche Liquidität bereitstellt und aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit nicht damit zu rechnen ist, dass dieses Schwesterunternehmen Ansprüche gegen die Muttergesellschaft geltend machen wird.
Rechtsgebiete:BGB, EStG, GmbHG, HGB
Vorschriften:BGB § 778, EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, GmbHG § 30, GmbHG § 31, HGB § 240 Abs. 1, HGB § 240 Abs. 2, HGB § 242 Abs. 1, HGB § 246 Abs. 1, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, HGB § 251, HGB § 268 Abs. 7,
Stichworte:Passivierung von Verpflichtungen aus Patronatserklärungen,
Verfahrensgang:FG Köln 13 K 6713/00 vom 14.12.2004

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