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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 25.07.2000, Aktenzeichen: VIII R 46/99 



BFH – Aktenzeichen: VIII R 46/99

Urteil vom 25.07.2000


Leitsatz:Wird ein Wirtschaftsgut unentgeltlich aus dem Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft in ein Betriebsvermögen eines Gesellschafters überführt, hat der begünstigte Gesellschafter den Buchwert des Wirtschaftsguts fortzuführen. Das gilt aber nur hinsichtlich seines eigenen Anteils an den stillen Reserven, wenn die übrigen Gesellschafter auf ihren Anteil an den stillen Reserven unentgeltlich verzichten; im Umfang des Verzichts liegt eine Entnahme der, zuwendenden Gesellschafter vor.
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2,

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