( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 24.10.2006, Aktenzeichen: I R 2/06 



BFH – Aktenzeichen: I R 2/06

Urteil vom 24.10.2006


Leitsatz:1. Im Rahmen der Teilwertabschreibung ist eine Forderung aus einem gekündigten Bankdarlehen, bei dem wegen fehlender Solvenz des Schuldners nur noch mit dem Eingang des den nominalen Forderungsbetrag unterschreitenden Erlöses aus der Sicherheitenverwertung und nicht mehr mit Zinszahlungen gerechnet werden kann, auf den Betrag des zu erwartenden Erlöses zu reduzieren und auf den Zeitpunkt abzuzinsen, zu dem mit dem Eingang des Erlöses zu rechnen ist.

2. Bei lediglich eingeschränkter Solvenz des Schuldners eines ungekündigten Darlehens hängen Möglichkeit und Höhe einer Abzinsung der Darlehensforderung vom Umfang der noch zu erwartenden Teilleistungen auf die Forderung ab.
Rechtsgebiete:FGO, EStG, HGB
Vorschriften:FGO § 40 Abs. 2, EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, HGB § 253 Abs. 1 Satz 1, HGB § 253 Abs. 3 Satz 2,
Stichworte:Abzinsung bei Teilwertabschreibung notleidender Darlehensforderungen,
Verfahrensgang:FG Baden-Württemberg 3 K 294/01 vom 15.12.2005

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 24.10.2006, Aktenzeichen: I R 2/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-24-10-2006-az-i-r-206

"BFH - 24.10.2006, I R 2/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN