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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 24.05.2007, Aktenzeichen: VI R 78/04 



BFH – Aktenzeichen: VI R 78/04

Urteil vom 24.05.2007


Leitsatz:Bei der Würdigung, ob Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Bewirtung und Werbegeschenke beruflich veranlasst sind, kann eine variable, vom Erfolg seiner Arbeit abhängige Entlohnung ein gewichtiges Indiz darstellen. Liegt indessen eine derartige Entlohnung nicht vor, so verlieren Aufwendungen nicht ohne Weiteres ihren beruflichen Charakter; der Erwerbsbezug kann sich auch aus anderen Umständen ergeben.
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 12 Nr. 1,
Stichworte:Aufwendungen für Bewirtung und Werbegeschenke eines Arbeitnehmers als Werbungskosten,
Verfahrensgang:FG Düsseldorf 14 K 657/00 vom 26.11.2002

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