( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 24.05.2006, Aktenzeichen: I R 93/05 



BFH – Aktenzeichen: I R 93/05

Urteil vom 24.05.2006


Leitsatz:1. Ein Anspruch auf Korrektur eines Folgebescheids nach Maßgabe des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 muss im gerichtlichen Verfahren im Wege der Verpflichtungsklage geltend gemacht werden.

2. Die Aufhebung eines Feststellungsbescheids (Grundlagenbescheid) führt nur dann dazu, dass der bisher in diesem Bescheid beurteilte Sachverhalt nunmehr unmittelbar im Einkommensteuerbescheid (Folgebescheid) beurteilt werden kann, wenn sie als Erlass eines negativen Feststellungsbescheids zu werten ist. Anderenfalls bleibt der betreffende Sachverhalt einer Überprüfung im Einkommensteuerverfahren entzogen.

3. Wird ein als Grundlagenbescheid wirkender Feststellungsbescheid aufgehoben, ohne dass damit der Erlass eines negativen Feststellungsbescheids verbunden ist, so muss eine von dem Feststellungsbescheid ausgelöste Änderung des Folgebescheids rückgängig gemacht werden.

4. Ein Antrag auf Änderung eines Folgebescheids nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 hemmt den Ablauf der Festsetzungsfrist nach Maßgabe des § 171 Abs. 3 AO 1977.
Rechtsgebiete:AO 1977, FGO
Vorschriften:AO 1977 § 155 Abs. 2, AO 1977 § 171 Abs. 3, AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO 1977 § 177 Abs. 2, AO 1977 § 177 Abs. 3, AO 1977 § 179 Abs. 1, AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2, AO 1977 § 182 Abs. 1 Satz 1, FGO § 40 Abs. 1,
Stichworte:Änderung eines Folgebescheids nach Aufhebung eines Grundlagenbescheids,
Verfahrensgang:FG Köln 8 K 378/05 vom 12.09.2005

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 24.05.2006, Aktenzeichen: I R 93/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-24-05-2006-az-i-r-9305

"BFH - 24.05.2006, I R 93/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN